Energieausweise

Wenn Sie eine Immobilie errichten, verkaufen oder vermieten sind Sie nach GEG §80 dazu verpflichtet einen gültigen Energieausweis für das Gebäude vorzulegen. Je nach Begebenheiten ist ein Bedarfs- oder ein Verbrauchsausweis nötig.

Wenn Sie in absehbarer Zukunft energetische Sanierungsmaßnahmen in Betracht ziehen, würden wir Ihnen den bedarfsorientierten Energieausweis empfehlen. Dieser kann als wichtige Grundlage für die Entwicklung eines Sanierungskonzepts und die Beantragung von Fördermitteln dienen.

Energieausweise dienen der Vergleichbarkeit von Gebäuden und dem Nachweis der Erfüllung von gesetzlichen Anforderungen. Sie sind nicht zu verwechseln mit einer qualifizierten Vor-Ort Beratung bei der das aufzeigen von energetisch sinnvollen Maßnahmen im Vordergrund steht.

 

Informationen dazu finden Sie wenn Sie dem Link folgen:

"Energieberatung für bestehende Wohngebäude"

"Energieberatung für bestehende Nichtwohngebäude"

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